Re: verdeckte Mängel


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Abgeschickt von Ralph am 09 Oktober, 2007 um 22:44:00

Antwort auf: verdeckte Mängel von Achim am 24 September, 2007 um 17:55:27:

Das kommt auf Ihren Vertrag an und wann er abgeschlossen wurde...
Entweder nach BGB 5 Jahre oder nach VOB 4 Jahre (bei alten Verträgen 2 Jahre).
Für sogenannte versteckte Mängel besteht evtl. ein Gewährleistungsanspruch über 30 Jahre. Dies spielt aber in der Rechtsprechung keine große Rolle, da man in diesem Fall dem vermeintlichen Verursacher Arglist nachweisen muss, und das ist im Allgemeinen schwer möglich.
Immer gilt die Beweispflicht dass ein Mangel vorliegt liegt nacherfolgter Abnahme immer be Ihnen. Auch das kann mitunter zu Schwierigkeiten führen, wenn z.B. der Fliesenleger die Schuld auf den Estrich und der Estrichleger die Schuld auf den Fliesenleger schiebt. Also entweder hoffen, dass die Firmen Ihre Schuld eingestehen...
Tun sie das nicht, und nur dann einen Gutachter einschalten. Den Firmen allerdings schriftlich ankündigen, dass die Kosten des Gutachtens von Ihnen zu tragen sind, sollte der Gutachter einen Mangel feststellen.

Ciao, Ralph

Beratender Ingenieur aus Kiel



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