Re: geräteschuppen vor fenster


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Oktober, 2007 um 18:57:19

Antwort auf: Re: geräteschuppen vor fenster von Sebastian Schwenninger am 10 Oktober, 2007 um 09:16:09:

: In der Landesbauordnung gibt es Abstandsflächen
: Die den Abstand zwischen den Häuser regelt
: allgemein gilt 0,6xH = Abstandsfläche

... je nach Bundesland? ... in welchem Baugebiet?
- alleine in NRW gilt 0,8 bzw. in eingeschränkter Form 0,4 bzw. 0,5 bzw. 0,25
- weiterhin gibt es Bundesländer, die 1,0 als Standard vorsehen und dann unter bestimmten Umständen Reduktionen zulassen
- die Musterbauordnung sieht für Wohngebäude allgemein 0,4 vor



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