Re: Umbau/Neubau im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Oktober, 2007 um 19:16:52

Antwort auf: Umbau/Neubau im Außenbereich von Udo am 10 Oktober, 2007 um 11:04:40:

: In unserer Stadt (in Bayern) gibt es vereinzelt Grundstücke im Außenbereich mit kleinen Häusern darauf. Diese wurden nach dem Krieg als Notunterkunft für ausgebombte Familie gebaut und sind dementsprechend qualitativ schlecht, dennoch ist alles rechtmäßig gebaut worden und Wasser/Strom/Telefon ist vorhanden – außerdem ist die Lage toll. Daher meine Frage:
: Was kann hier ohne Genehmigung verändert werden? Grundriss, Mauerdurchbrüche, Außenisolierung usw. ist es gar – unter gewissen umständen – möglich/"genehmigbar" das Haus abzureißen und mit den gleichen Außenmaßen/Proportionen mit modernen mitteln aufzubauen? Vielen Dank für eine Antwort!
: Grüße Udo

Die Bebauung im Außenbereich richtet sich nach §35 BauGB, das bundesweit gilt. Dort sind im Absatz 4 auch die Abhängigkeiten benannt, unter denen rechtmäßig errichtete Gebäude saniert, erweitert und u. U. auch neu aufgebaut werden können.




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