Verbindlichkeit der LBO


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Abgeschickt von Josef Schrage am 10 Oktober, 2007 um 19:38:29

Guten Tag,
eine Frage zum § 41 Umwehrungen der LBO NRW.
Ist dieser § 41 immer verbindlich anzuwenden z.B. bei einem begrünten und mit Bäumen bewachsenen Garagendach.
Muss auf diesen § bei einer Baugenehmigung oder einer Bauabnahme gesondert hingewiesen werden bzw. ist eine solche bauliche Anlage ohne eine Absturzsicherung dann rechtens, wenn durch die Baubehörde im Genehmigungsverfahren und bei der Bauabnahme nicht gesondert darauf hingewiesen wurde?
Danke für jeden Hinweis
Freundliche Grüße
Josef Schrage





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