Re: Verbindlichkeit der LBO


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Oktober, 2007 um 22:08:35

Antwort auf: Verbindlichkeit der LBO von Josef Schrage am 10 Oktober, 2007 um 19:38:29:

: Guten Tag,
: eine Frage zum § 41 Umwehrungen der LBO NRW.
: Ist dieser § 41 immer verbindlich anzuwenden z.B. bei einem begrünten und mit Bäumen bewachsenen Garagendach.
: Muss auf diesen § bei einer Baugenehmigung oder einer Bauabnahme gesondert hingewiesen werden bzw. ist eine solche bauliche Anlage ohne eine Absturzsicherung dann rechtens, wenn durch die Baubehörde im Genehmigungsverfahren und bei der Bauabnahme nicht gesondert darauf hingewiesen wurde?
: Danke für jeden Hinweis
: Freundliche Grüße
: Josef Schrage


Warum sollte darauf hingewiesen werden müssen? Die Bauordnung gilt für das Objekt per Definition und damit sind die dort beschriebenen Anforderungen zu erfüllen, soweit nicht Befreiungen oder Abweichungen beantragt und genehmigt wurden oder andere, auch anwendbare Vorschriften etwas anderes fordern.

... komische Frage ...



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