wasserwirtschaftsamt verbietet wohnen in mühle


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Abgeschickt von bohnenberger am 13 Oktober, 2007 um 10:22:53

nach zehnjähriger bewohnung einer ehemaligen mühle,die vormals als solche betrieben wurde,wird die nutzung, von seiten des wasserwirtschaftsamtes, plötzlich untersagt. liegt dies an der plötzlich erkannten gefährdung der bewohner durch mögliches hochwasser oder an einer freizeitwohnsitzregelung (sonderabgaben?).
mit wünschen für einen schönen tag, a.bohnenberger.




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