Re: Dachausbau im selbstgenutzten Einfamilienhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Oktober, 2007 um 19:48:35

Antwort auf: Dachausbau im selbstgenutzten Einfamilienhaus von Ingo am 14 Oktober, 2007 um 17:03:56:

: Hallo zusammen,

: hätte eine Frage an die Fachjuristen hier:

: In meinem selbstgenutzten Einfamilienreihenhaus ist lt. Bauzeichnung aus dem Jahr 1954 der Dachboden als Trockenraum ausgewiesen.
: Ich möchte diesen Raum gerne ausbauen (dämmen, Drempel setzen und mit Holz verkleiden).

: Habe eine lichte Höhe von Oberkante Fußboden bis Firstbalken von 1,95 m. Eingebaut sind schon insgesamt 3 Velux-Fenster a 100x130, eine Genehmigung liegt mir dafür vom Vorbesitzer aber nicht vor.

: Ist es richtig, dass man Dachböden in selbstgenutzten Einfamilienreihenhäusern, die eine geringe Höhe (unter 7m bis zur letzten Geschoßdecke) haben und nicht mehr als eine Wohneinheit besitzen, auch ohne Genehmigung ausbauen darf?
: Die Meinungen gehen da wohl auseinander.

: Klar ist, dass es einer Genehmigung bedarf, wenn man vergleichbar in einem Mehrfamiliehaus den Dachboden ausbauen will, um ihn zu vermieten.

:
: Ich möchte den Raum doch nur selber als Büro- und Abstellraum nutzen.

: Vielen Dank für die Hilfe und mit besten Grüßen

: Ingo

Formal hat der Raum nur die zugelassene Nutzung als Trockenboden, die Höhe ist für eine Nutzung als Aufenthaltsraum nicht ausreichend, daher kann eine Nutzung als Aufenthalts- oder Wohnraum nicht genehmigt werden. Genehmigungsfreien Ausbau gibt es auch nicht.

... alles zumindest für NRW, andere Länder mögen da andere Regelungen kennen.



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