Re: Dachausbau im selbstgenutzten Einfamilienhaus


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Abgeschickt von Ingo am 15 Oktober, 2007 um 20:25:44

Antwort auf: Re: Dachausbau im selbstgenutzten Einfamilienhaus von Dirk Baumeister am 14 Oktober, 2007 um 19:48:35:

Hallo Dirk,

schönen Dank für die schnelle Antwort.
Glücklicherweise komme ich auch aus NRW.

Wenn ich das richtig verstanden habe, scheitert eine Genehmigung an der fehlenden Höhe für einen Aufenthalt. Einschlägig ist hier wahrscheinlich § 48 Abs. 1 BauO NRW (?), aber dort steht doch auch, dass für Aufenthaltsräume im Dachraum eine geringere lichte Höhe als 2,40 m gestattet werden, wenn wegen der Benutzung keine Bedenken bestehen. Kennst Du diese geringere lichte Höhe, die zuerkannt wird?

Ansonsten kann mir doch aber niemand untersagen, meinen "Trockenboden" zu dämmen, mit Holz zu verkleiden und je einen Drempel zu bauen, um dort Koffer, Taschen etc. zu verstauen, oder?
Man darf wahrscheilich dort nur kein Bett, keine Couch oder einen Bürotisch hinstellen, oder?

Besten Dank für die Rückantwort im voraus

Ingo



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