Maisonette-Wohnung Durchbruch vergrößern


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Abgeschickt von Oliver Kipcic am 15 Oktober, 2007 um 21:39:21

Hallo,

wir haben uns eine Maisonette-Wohnung gekauft, in der eine Raumspartreppe verbaut wurde, die sehr steil und eng ist. Die Ebene oben hat einen separaten Wohnungseingang im hausflur, aus diesem Grund durfte der Bauherr diese Raumspartreppe auch nach DIN einbauen. Wir möchten logischerweise eine anständige Treppe dort einbauen, d.h. die Deckenöffnung muss vergrössert werden, die Form (Rechteck) würde gleich bleiben, auf die Seiten hin ca 20cm mehr, nach vorne und hinten ca. 80 cm. Wie ist da die Lage? Die Wohnung ist ja laut Kaufvertrag Sondereigentum und nicht Gemeinschaftseigentum, müssen wir da trotzdem alle Eigentümer fragen? Wenn ja, müssen dann zwingend alle zustimmen oder reicht da die Mehrheit? Für Antworten wäre ich sehr dankbar, schönen Gruß...




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