Re: Grenzbebauung - Nachbars Garage soll aufgestockt werden


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 Oktober, 2007 um 13:46:45:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung - Nachbars Garage soll aufgestockt werden von Nadie am 16 Oktober, 2007 um 11:23:07:

Man kann aber in der Regel schon annehmen, dass kein Bebauungsplan mit besonderen Regelungen zu Abstandsflächen vorhanden ist. In diesem Fall gelten die allgemeinen Abstandsregelungen nach BauO - in NRW bedeutet das, dass zwar Garagen in den Abstandsflächen zulässig sind (wenn Grenzgarage), Wohnraum löst jedoch erneut Abstandsflächen aus. Da die andere Seite der Grenze aber bereits bebaut ist, kann die Abstandsfläche nicht nachgewiesen werden - auch nicht über Baulasten. Somit kann Wohnraum schonmal ausgeschlossen werden.


: Für solch einen fiktiven Fall muesste man auch fiktive Plaene zeichnen und den fiktiven Bebauungsplan vorlegen. Sonst kann man schon die erste Vorfrage, nämlich ob Nachbars Bauwunsch an dieser Stelle planungsrechtlich überhaupt zulässig ist, nicht richtig beantworten.
: Und erst wenn die planungsrechtlichen Aussagen stehen, kann man irgendetwas Qualifiziertes zu den Fragen von Abstandflächenrecht und Grenzbebauung sagen.
: Alles andere kann m.E. nur Unsinn sein. Oder der Rat, mal bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachzufragen.




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