Re: wasserwirtschaftsamt verbietet wohnen in mühle


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 Oktober, 2007 um 13:51:44:

Antwort auf: wasserwirtschaftsamt verbietet wohnen in mühle von bohnenberger am 13 Oktober, 2007 um 10:22:53:

Dies liegt wahrscheinlich daran, dass das Wasserwirtschaftsamt bis jetzt angenommen hat, dass die Mühle immer noch als solches - privilegiertes - Vorhaben im Außenbereich genutzt wird. Nun ist die Privilegierung ausgelaufen und eine neue - nicht privilegierte - Nutzung wurde aufgenommen.


: nach zehnjähriger bewohnung einer ehemaligen mühle,die vormals als solche betrieben wurde,wird die nutzung, von seiten des wasserwirtschaftsamtes, plötzlich untersagt. liegt dies an der plötzlich erkannten gefährdung der bewohner durch mögliches hochwasser oder an einer freizeitwohnsitzregelung (sonderabgaben?).
: mit wünschen für einen schönen tag, a.bohnenberger.





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