Carport an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Otmar Kern am 17 Oktober, 2007 um 04:53:43

Hallo

unser Nachbar möchte einen Carport auf 9 Meter länge
entlang unseres Grundsücks bauen.
Er braucht Baugenehmigung, da über 40m³ umbauter
Raum.
Nicht eingetragener Altbestand Carport ca. 3,5
Meter Länge an unserer Grundstücksgrenze, auch über
40m³ umbauter Raum.

Ergo er darf höchstens lt. Bebauungsplan noch 5,5 Meter
Carport an unsere Grundstücksgrenze stellen.

Nun kommt aber noch sein Wohnmobil dazu 7 Meter lang
3 Meter hoch unter 3,5 Tonnen (lt Angabe), das er
auch nochmals genau an unserer Grundstücksgrenze
abstellen möchte. Zudem das ganze genau an der für
uns letzten wichtigen Ruhezone auf unserm Grundstück.
Wir haben 27 Meter gemeinsamme Grundstücksgrenze,
und in der anderen Ecke hätten wir ja nichtmal viel
Einwände.
Das Wohnmobil dient ausschliesslich den Ferienfahrten,
steht also ca. 47 Wochen an der Grundstücksgrenze.

Wir haben uns bisher sehr gut verstanden, aber bei
diesen "Wünschen" und "Vorstellungen" komm ich so
langsam ins grübeln und ärgere mich eigendlich über
mich dass ich diese teilweise offensichtliche
Rücksichtslosigkeit so lange hingenommen habe.
Anschwärzen tue ich Ihn nicht, werde aber vor
Baugenehmigung/Baubeginn darauf drängen dass die
"Altbestände" nun endlich ordentlich angegeben werden.
Auf seinem vom Bauamt mir vorgelegten Bauplan ist
nix ausser seinem Haus.

Dazu kommt noch §5 BauNVO hier 0,3, da ist er auch
schon jenseits von Eden.

Bekomme ich das ganze noch gütlich hin, oder muss
ich wirklich die leidigen Wege gehen.
Habe schon 3 mal mit Ihm gesprochen, beharrt aber
auf seinen angeblichen 9 Metern die er darf, und überhaupt er macht auf seinem Grundsück was er will.

Weis, war jetzt lange, aber wir möchten noch 30 Jahre in ordentlichem Nachbarschaftsverhältnis leben.

Ich unterschlage nicht dass unsere Tujas 3 Meter hoch sind, aber das kam ja uns beiden bisher entgegen, so konnter er sein Wobi verstecken und wir sahen es nicht.
Rest ist ordentlich eingetragen.

Vorab vielen Dank

Otmar



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