Re: Berichtigung - Sachenrechtsbereinigungsgesetz


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Abgeschickt von K.D. am 18 Oktober, 2007 um 07:53:39

Antwort auf: Re: Berichtigung - Sachenrechtsbereinigungsgesetz von Dagmar Henske am 14 Oktober, 2007 um 23:32:19:

Sorry noch mal das mit den Sachsen war ein Schreibfehler.

Gesetz zur SACHENrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG)
Vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 16a des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809)

Das gilt jedoch nur für die neuen Bundesländer.
Geltungsbereich
§ 1 SachenRBerG Betroffene Rechtsverhältnisse

Ein Teil davon ist auch mal ganz einfach ausgedrückt, wenn auf fremden Grundstücken mit Duldung staatlicher Stellen bzw. des Grundeigentümers gebaut wurde.

Es gibt aber auch Fristen innerhalb derer das Grundstück gekauft, Erbbaupachtvertrag abgeschlossen oder das Gebäude beseitigt werden muss.
Dieses Wahlrecht muß innerhalb einer bestimmten Frist ausgeübt werden.

Ob Ihr Problem hier rein fällt, ob bereits Fristen versäumt worden sind oder die anderen Tatbestandsvorausetzungen erfüllt sind bzw. das Kind nun schon in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, der sich bezüglich dieser Sache sehr gut auskennt.

Wie gesagt gilt nur für die neuen Bundesländer.





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