Einmessungspflicht für Kleinstschuppen?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Jens Farber am 20 Oktober, 2007 um 20:03:54

Hallo,

wir haben auf unseren Grundstück einen kleinen Stall(für Lebensmittel, Fahrräder ect.) aus Stein und ca. 2 x 3 Meter groß, aus dem Jahre 1985.

Später kam links ein ca. 1 m breiter Anbau für Gartenmöbel und recht wieder ein 1 m breiter Anbau fürs
Motorrad hinzu ( dort steht nun auch eine Wassertonne).

Damals wurde uns gesagt für den Steinbau bestände keine Einmessungspflicht da zu klein.

Heute kam ein Bescheid, das Katasteramt innerhalb von 1 Monat darüber zu informieren wann und wem der Schuppen eingemessen werden soll.

Ich finde Information das bis 10 oder 12 m² keine Einmessungspflicht besteht, bzw. keine Vermessung für
die Flurkarte notwendig ist wenn das Gebäude vor 1991
errichtet wurde, aber nicht worauf sich diese Quellen beziehen.

Weiß jemand genau wie sich die Sachlage verhält?

Danke

Jens




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]