Campingplatz - neues Gebäude errichten


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Abgeschickt von Peter am 21 Oktober, 2007 um 15:10:51

Hallo,
wenn ich auf einem Campingplatz ein Gebäude errichten will, handelt es sich dann um die Errichtung einer baulichen Anlage oder um die Ändeung (Neubau mit Rezeption, Bwtriebswohnung, Personalräumen) einer baulichen Anlage (hier: Campingplatz). Nach LBO BW ist der Campingplatz per Fiktion eine bauliche Anlage, sprich es wäre dann doch auch konsequent,dass ich eine Änderung des Campingplatzes annehme . Problem ich bin dann wieder nicht im vereinfachten Genehmigungsverfahren,da es sich beim Campingplatz um ein Sonderbau handelt. Was allerdings auch unverständlich ist, hie ein ganzes Prüfungsverfahren anzunehmen? Vorschläge?




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