Re: Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Nadie am 22 Oktober, 2007 um 21:58:28:

Antwort auf: Grunddienstbarkeit von B.M. am 22 Oktober, 2007 um 12:04:22:

... individuell vereinbart... => das können Sie im Rahmen des sachenrechtlich Zulässigen vereinbaren.
: Kann mir bitte jemand erklären was eine "Grunddienstbarkeit" genau ist? Welche Rechte hat der abtretende Eigentümer noch an diesem Grundstück? Darf der Begünstigte mit dem abgetretenden Grundstück alles machen oder nur die Dinge, die im Grundbuch (z.B. PKW-Stellplatz) festgehalten sind?
: Vielen Dank für alle Antworten
: B.M.





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