Re: Fensterläden (Schleswig-Holstein)


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Abgeschickt von Nadie am 23 Oktober, 2007 um 10:13:13:

Antwort auf: Fensterläden (Schleswig-Holstein) von Leah am 18 Oktober, 2007 um 21:26:37:

In NRW kann das ausnahmsweise der Fall sein, wenn man in einem Denkmalbereich wohnt oder wenn es eine sog. örtliche Bauvorschrift (Gestaltungssatzung) gibt. Der Umstand, dass Sie Fensterläden benutzen wollen, klingt ein bißchen "denkmlaverdächtig".
In Schleswig-Holstein dürfte die Rechtslage ähnlich sein => einfach bei der Gemeinde/unteren Bauaufsichtsbehörde nachfragen.



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