Re: Garagenbau beim Nachbarn anzeigen?


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Abgeschickt von hhe am 24 Oktober, 2007 um 10:07:05

Antwort auf: Re: Garagenbau beim Nachbarn anzeigen? von Sepp am 23 Oktober, 2007 um 16:14:06:

Nein, so geht es nicht. Der Bauherr muß 4 Wochen vor den Beginn der Bauarbeiten den Nachbar informieren.

Begründung: Falls der Nachbar evtl. auch ein Garagenbau an der gleichen Stelle auf sein Grundstück plant (Bei Garagen oft üblich), müssen die Gründungen bzw. Fundamente gemeinsam erstellt werden. Baut der 1. Bauherr seine Garage kann der zweite Bauherr kein eigene Gründung mehr erstellen da sonst das Gebäude der 1. Garage schweren Schaden nehmen könnte. Bei Beton-Fertig-Garagen, wo ja quer zu der Garagenlänge das Streifenfundament gesetzt wird, entfällt diese Bedingung.


hhe





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