Abgeschickt von Erich Bauer am 24 Oktober, 2007 um 20:25:04
Antwort auf: Stadt weicht gravierend vom Ausbauplan ab von Detlef am 23 Oktober, 2007 um 19:15:08:
Bis zur Entstehung der sachlichen Beitragspflichten kann das formlose Bauprogramm jederzeit geändert werden ohne dass dies Auswirkungen auf die Beitragsfähigkeit der Maßnahme hat. Bei vielen Um- und Ausbaumaßnahmen stellt sich erst während der Baumaßnahme nach Öffnung der
Straßenoberfläche heraus, dass größerer Aufwand betrieben werden muß als voraussehbar war.