Re: Fehler im Eingabeplan/überteuertes Architektenhonorar


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Oktober, 2007 um 21:50:03

Antwort auf: Fehler im Eingabeplan/überteuertes Architektenhonorar von Carola am 24 Oktober, 2007 um 15:33:33:

: Hallo,

: wir haben ein Grundstück gekauft, bei dem der Archtitekt als Vermittler aufgetreten ist und uns unmißverständlich mitteilte, dass die Bedingung dafür, dass wir das Grundstück bekommen, seine Beauftragung mit einem Hausplan ist. Das fanden wir schon am Rande der Legalität; da wir das Grundstück aber unbedingt wollten, haben wir uns darauf eingelassen.
: Der Architekt verlangte nur für einen Eingabeplan die horrende Summe von 6.800 EUR. Er wußte angeblich nicht, dass die Stadt immer einen Entwässerungsplan haben will, das hat uns nochmal 660 EUR extra gekostet.
: Jetzt hat unser Bau-Unternehmer mehrere, zum Teil gravierende Fehler im Eingabeplan entdeckt. Seiner Meinung nach wurden wir vom Architekten "abgezockt".

: Unsere Frage ist nun: Kann man da etwas machen, Schadensersatz o.ä. verlangen? Wir sind sehr verärgert, zumal wir mitbekommen haben, was der Architektenplan unserer Nachbarn für ein wesentlich größeres Haus gekostet hat.

: Vielen Dank

: Carola


... da wäre doch mal dringend eine Beratung bei einem IM BAURECHT BEWANDERTEN Anwalt zu empfehlen.

Und es ist mal wieder ein hervorragendes Beispiel dafür, dass nur die vorherige Information und die Einschaltung eigener Beratung vor Schaden schützt.



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