Re: Androhung Veränderungssperre


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Abgeschickt von Helena am 25 Oktober, 2007 um 16:38:32:

Antwort auf: Re: Androhung Veränderungssperre von Nadie am 21 Oktober, 2007 um 17:06:28:

Danke erstmal. Das Gebiet ist schon länger rechtskräftig, Satzungsbeschluß und Bekanntmachung sind auch durch.
Die Eigentümer hatten schon ordentliche Kosten für Umlegung, Vermessung etc.
Ich freue mich jetzt auf eine Konfrontation.
Helena

Ich dachte mir schon, daß das nicht so einfach für die Gemeinde wird, wenn es überhaupt möglich ist. : Planungsrechtliche Sicherungsmittel (wie z.B. die Veränderungssperre) sowie die Aufhebung bereits wirksamer Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes sind kompliziert und für de Gemeinde schnell schadenersatzträchtig.
: Deshalb kommt es darauf an, dass der Fall genau beschrieben wird: Was heißt "beschlossen"?
: Bekanntgemachter Aufstellungsbeschluß? Unspezifizierte Planungsabsicht?
: Oder wirklich Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und Bekanntmachung?

: : In einem beschlossenen Gewerbegebiet soll nun die Privatstraße gebaut werden. Es kommt zu Streitigkeiten. Die Kommune versucht nun Druck auszuüben, indem sie einzelnen Eigentümern damit droht, das Gewerbegebiet (auf ihrem Grundstück) zurückzunehmen und eine Veränderungssperre auf diese Grundstücke zu legen. Die Grundstücke sollen dann wieder als Ackerland deklariert werden.
: : Wie sieht das rechtlich aus? Hat ein Eigentümer dagegen eine Handhabe?




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