Re: Kein Vollzug des Grundbucheintrags


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Abgeschickt von K.D. am 26 Oktober, 2007 um 06:54:48

Antwort auf: Kein Vollzug des Grundbucheintrags von blauer am 23 Oktober, 2007 um 18:00:15:

: Hallo!
: Mein Bauträger ( Fa. Bayernhaus in Nürnberg ) hat vor über 3 Jahren sein Geld vollständig bekommen. Zufällig hat sich rausgestellt, das bis heute kein finaler Grundbucheintrag von ihm über den Notar veranlasst wurde, sodass wir immer nur noch mit der Auflassungsvormerkung drinstehen.
: Trotz mehrmaligem Drängen tut sich nichts.
: Der Bauträger ignoriert dies völlig und der Notar sagt mir immer nur , das dies eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer sei.
: Welche rechtlichen Schritte kann ich ( kostengünstig ) unternehmen , um den Grundbucheintrag endgültig zu vollziehen . Wie gesagt, bezahlt ist alles !
: Danke für Ihre Hilfe !

Antwort:

Ich denke hier irrt sich der Notar gewaltig. Meist wird der Notar beauftragt,
alle gerichtlichen, behördlichen und privaten Erklärungen zu beschaffen und Anträge zu stellen. Bitte hier den vertrag prüfen. Es ist dann nämlich seine Aufgabe die Durchführung des Vertrages zu überwachen. Dafür hat er auch sein Honorar bekommen.
Siehe hier: http://www.dnotv.de/pdf/FB_GF.pdf

Bitte fragen Sie beim Notar nach, was denn für die Umschreibung noch fehlt. Sämtliche Genehmigungen wird er ja wohl eingeholt haben.
Vielleich fehlen Belege, das Sie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer und so bezahlt haben. Diese können Sie ja mit Sicherheit vorlegen. Und dann sollte er seiner ihm vom Staat als Urkundsbeamten übertragenen Amtes walten und Ihnen die notwendige Eintragung im Grundbuch verschaffen.



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