Re: Grenzüberschreitung


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Abgeschickt von K.D. am 26 Oktober, 2007 um 07:21:18

Antwort auf: Grenzüberschreitung von Mobbel am 17 Oktober, 2007 um 09:08:23:

: Hallo,
: unser Nachbar hat vor kurzem eine Garage auf der Grenze zu uns gebaut. Die Regenrinne ist auf unserer Seite der Grenze.
: Eigentlich habe ich kein Problem mit der Grenzüberschreitung, jedoch kann es jedoch in 10, 20, oder 50 Jahren sein, dass ich hier auch mal was bauen will.

: Kann ich dann jederzeit veranlassen, dass die Grenzüberschreitung rückgängig gemacht wird, oder ist es dann "Weil es schon immer so ist" sein Grundstück?

: Bin für jede Info dankbar
: Thomas

Antwort:
Eigentlich sind solche Überbauungen ja nicht zulässig.
Grenzänderungen treten jedoch nicht durch "Ersitzen" (hier Überhängen) ein. Dazu bedarf es der Vermessung und der Übertragung des Teilstückes der notariellen Beurkundung.
Sie sollten mit Ihrem Nachbarn Kontakt aufnehmen und ihn darauf hinweisen, das Sie derzeit kein Problem mit der Dachrinne haben, das Sie aber für den Fall des Gegenbaues in der Zukunft für beide Grundstücke eine Regelung treffen möchten.

Entweder muss die Dachrinne entfernt oder eine gemeinsame Nutzung einer Dachrinne angedacht werden. Dazu muss der Nachbar aber bestimmt die Dachentwässerung ändern. Hierzu sollten Sie mal die technischen Möglichkeiten ausloten.
Ich empfehle eine schriftliche Regelung mit Übergang auf die jeweiligen Rechtsnachfolger beider Grundstücke.




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