Besitzverhältnisse kurz vor Abschluss der Bauphase und weiteres...


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Abgeschickt von Smooch am 29 Mai, 2004 um 02:02:19

Hallo,
ich habe gleich mehrere FRage auf einmal....ich hoffe, das mir jemand helfen kann, einige Informationen zu sameln.

Hintergrund: Wir haben eine schlüsselfertige Eigentumswohnung gekauft und haben nach einer sehr stressigen Bauphase (und sehr anstrengendem Bauunternehmen) nun die Phase erreicht, zu der die Wohnung fast bezugsfertig ist. Allerdings ist schon jetzt zu erkennen, das das Unternehmen die Bezugsfertigkeit sehr früh herbei führen will und die Mängelbeseitigung eher schleppend vorankommen wird. Vom Kaufpreis sind von 7 Raten alle bis auf 2 bezahlt.

Situation: Nun kommt es zu Streitigkeiten mit dem Bauunternehmen, wann die Raten zu zahlen sind.....das muss aber an anderer Stelle geklärt werden.


Mich interessiert nun die Frage: Ich habe eine Wohnung zu fast 100% bezahlt...habe eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und meine Bank ist dort auch eingetragen. Wenn es nun zu Streitgkeiten und Verfahren kommt (bzgl. Mängelbeseitigung etc.), ist die Wohnung rechtlich schon mein Eigentum und kann ich den Bauunternehmer zur Not verweisen und mit den 2 verbleibenden Raten die Mängel in Eigenregie beseitigen lassen oder muss ich bestimmte Regeln einhalten? Was ist mit der Möglichkeit, die letzte Rate und ein Teil der vorletzten einzubehakten?

Des weiteren ist es wirklich OK, das der Bauunternehmer mir während der Bauphase verbietet, die Wohnung zu besichtigen?

Bin für jede Info dankbar!!!!

Gruss


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