Re: Brüstungshöhe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Oktober, 2007 um 01:25:37

Antwort auf: Re: Brüstungshöhe von Nadie am 26 Oktober, 2007 um 15:30:03:

: In der BauO NRW sind es Umwehrungen, § 41 BauO NRW, für Rettungswege zusätzlich § 40 Abs. 4 BauO.
: Gemessen wird dort im Endzustand von der niedrigsten zum Betreten geeigneten Stelle bis zur Oberkante. Es geht ja um Absturzsicherung aufgrund empirischer Körpermaße potentieller Benutzer. Da würden Rohbaumaße nichts nützen, wenn anschließend noch 10 cm Estrich draufkommen und man dann über's Geländer kippt.
: : : Lebes Forum,
: : : mich würde interessieren, wie der Begriff der "Brüstungshöhe" definiert ist und wo man das nachlesen kann (LBO, VO, etc.). In Ausführungszeichnungen wird die Brüstsungshöhe mit BRH abgekürzt. Greift hier die Maßordnung im Hochbau? Wenn ja, handelt es sich um ein Rohbaumaß oder Fertigmaß?? Beispeiele würden zur Verdeutlichung helfen. Mit besten Dank im Vorraus.

: : : Grüße
: : : Stefan

: : Die Brüstungshöhe ist allgemein der Bereich von Fussboden bis UK Fensteröffnung. Eine konkrete Quelle kann ich nicht namentlich benennen, wird sich aber in Fachbüchern zur Baukonstruktion oder Fachkunde für Bauzeichner finden lassen.
: : Die Bezeichnung in der Ausführungsplanung kann unterschiedlich definiert werden, hierzu wird üblicherweise ein Hinweis in der Legende hinterlegt, der erläutert, ob sich das Mass auf den Rohbau oder die Fertigmasse beziehen soll.


... es geht um die Einträge in der AUSFÜHRUNGSZEICHNUNG. Dort kann der Architekt per Legende definieren, was er vermasst hat. Die Ausführung muss am Ende den Regelungen der BauO entsprechen, was selbstverständlich ist. Es kann jedoch sinnvoll sein, dem Maurer das Mass der konkreten Mauerhöhe an die Hand zu geben, damit er genau diese Höhe mauert. Und das macht er nunmal ab Rohfußboden.



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