Abgeschickt von Erich Bauer am 27 Oktober, 2007 um 18:00:33
Antwort auf: beweispflicht gezahlte anliegerkosten (vorabzahlungen) von hammerl franz am 27 Oktober, 2007 um 16:24:22:
Im Zitat dürfte bei "zeitpunkt erschließungsmaßnahmen" das entscheidende Verb fehlen. Bitte genau zitieren.
Aber ggf. kommt es darauf garnicht an. Wenn jetzt erst ein Aus- und Umbau erfolgen soll, damit also noch nicht begonnen wurde, dürften kaum Vorausleistungen auf einen Straßenbaubeitrag verlangt worden sein.