Re: beweispflicht gezahlte anliegerkosten (vorabzahlungen)


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Abgeschickt von hammerl am 27 Oktober, 2007 um 21:20:32

Antwort auf: Re: beweispflicht gezahlte anliegerkosten (vorabzahlungen) von Erich Bauer am 27 Oktober, 2007 um 18:00:33:

die stasse wurde 1964 gebaut und einige anlieger haben damals abschläge bezahlt nach 45 jahren kommt der end ausbau die frage war hat die gemeinde sich selber die anliegerkosten bezahlt in meinen kaufvertrag steht genau der text trinnen den ich beschrieben habe sonst nicht danke franz: Im Zitat dürfte bei "zeitpunkt erschließungsmaßnahmen" das entscheidende Verb fehlen. Bitte genau zitieren.

: Aber ggf. kommt es darauf garnicht an. Wenn jetzt erst ein Aus- und Umbau erfolgen soll, damit also noch nicht begonnen wurde, dürften kaum Vorausleistungen auf einen Straßenbaubeitrag verlangt worden sein.




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