Re: beweispflicht gezahlte anliegerkosten (vorabzahlungen)


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Abgeschickt von Erich Bauer am 27 Oktober, 2007 um 22:59:48

Antwort auf: Re: beweispflicht gezahlte anliegerkosten (vorabzahlungen) von hammerl franz am 27 Oktober, 2007 um 21:10:46:

Wegen "soll nach 45jahren neugemacht werden" im Ausgangsposting habe ich auf Straßenbaubeitrag geschlossen. Jetzt wissen wir, dass es um einen Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung geht.

Solange ein Grundstück im Eigentum der Gemeinde steht, können keine Beitragspflichten und auch keine Vorausleistungspflichten entstehen. Eine Gemeinde kann sich nicht selbst einen Vorausleistungsbescheid erteilen. Wenn also für das Grundstück keine Vorausleistung gezahlt war, kann jetzt auch keine angerechnet werden.



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