Re: Erschliessungskosten - Strassenarbeiten


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Abgeschickt von Erich Bauer am 28 Oktober, 2007 um 22:34:25

Antwort auf: Erschliessungskosten - Strassenarbeiten von Angelika Fleck am 28 Oktober, 2007 um 21:40:21:

Die Stadt wird den Eigentümer zum Erschließungsbeitrag heranziehen, so wie das vermutlich in der Erschließungsbeitragssatzung geregelt ist. Ob Zivilrechtlich ein Erstattungsanspruch des Eigentümers gegen den Verkäufer besteht, hat die Stadt nicht zu interessieren. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich, ob der Käufer einen solchen Ausgleichsanspruch gegen den Verkäufer hat. Das muss im Einzelfall durch Auslegung des Vertrags ermittelt werden. Tendenziell neigt die zivilrechtliche Rechtsprechung dazu, den Begriff "Erschließung" in solchen Verträgen weit auszulegen.

Es hat auch schon Fälle der Notarhaftung gegeben.

Um eine anwaltliche Beratung wird man in einem solchen Fall nicht herum kommen.





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