Abgeschickt von Nina am 29 Oktober, 2007 um 11:33:43:
Hallo Zusammen!
Ich will es noch mal versuchen.
Gesetz den Fall, dass es sich
- um eine vertraglich vereinbarte, aber nicht erbrachte Leisung geht und die Baufirma bei der Abnahme darauf hingewiesen wurde;
- die Baufirma die Leistung nicht erbringen wollte aufgrund von evtl. auftretenden Folgeschäden.
- der Bauherr seinerseits einen Preisnachlass möchte
und bei der Restzahlung einen Teil des Geldes einbehält
- die Baufirma danach auf eine nachträgliche Besserung besteht.
Wie sollte der Bauherr handeln?
Danke. Nina