Abgeschickt von Marion am 30 Oktober, 2007 um 15:41:37:
Antwort auf: Maschendrahtzaun in BW von Thomas am 12 Oktober, 2007 um 17:43:13:
: Hallo,
: wir würden gerne um unseren Garten einen Maschendrahtzaun in der Höhe von 1.75m errichten.
: Ist dies in BW ohne weiteres möglich ?
: (Es geht auch darum, dass dort sich dann Hunde aufhalten)
: Viele Grüße
: Thomas
Hallo Thomas,
soweit ich weiss, dürfen sog. "tote Einfriedungen" nur in einer Höhe von 1,50 m an der Grenze errichtet werden. Höhere Einfriedungen entsprechend weiter von der Grenze entfernt. Schauen Sie mal im zuständigen Nachbarschaftsrecht BW nach. Da ist das genau definiert.
Grüsse