Re: Aufstockung einer Garage an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Oktober, 2007 um 16:14:02

Antwort auf: Aufstockung einer Garage an der Grundstücksgrenze von H. F. G. am 30 Oktober, 2007 um 13:13:43:

: Hallo zusammen - ich habe Fragen zu folgenden Sachverhalten!?

: Fall 1:
: Ich möchte evtl. meine Garage, die unmittelbar an das Wohnhaus angrenzt und direkt auf der Grundstücksgrenze steht, um eine Stockwerk aufstocken und als Wohnraum nutzen.
: 3 Meter von meiner Grundstücksgrenze entfernt steht das Haus meines Nachbarn.
: Ist das Einverständnis meines Nachbarn Pflicht!?

: Fall 2:
: Wenn ich besagtes Wohnhaus auch unter dem Dach ausbauen will, was eine Anhebung des Daches um 1,20 bis 1,40 cm bedeuten würde, muss ich da den Nachbarn um Erlaubnis fragen!?


: Bundesland Bayern.

Fall 1: grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit äußerst fragwürdig und eher unwahrscheinlich, unabhängig von der Nachbarzustimmung. Müsste im Einzelnen geprüft werden, z. B. durch eine Anfrage beim Baurechtsamt oder einem Architekten.

Fall 2: Anhebung des Daches kann zu einer planungsrechtlich unzulässigen Größe des Gebäudes führen, was auch vorab durch Anfrage geprüft werden sollte. Der Nachbar wird höchstens dann erforderlich, wenn die zulässigen Abstandflächen überschritten werden und zusätzlich eine Abweichung bzw. Befreiung beantragt werden soll. Aber selbst dann muss die Behörde der Unterschreitung der Abstandflächen nicht zustimmen.




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