Re: Unterschied einer Baulast und Nachbarschaftszustimmung


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Abgeschickt von Nadie am 01 November, 2007 um 22:21:45:

Antwort auf: Re: Unterschied einer Baulast und Nachbarschaftszustimmung von Dirk Baumeister am 31 Oktober, 2007 um 19:55:01:

Noch etwas mehr zum Thema (für NRW) gibt es auch hier:
http://nrw-baurecht.de/nachbarzustimmung-(nachbarliche-zustimmung)-im-baurecht-t144.html

: Die Nachbarzustimmung verhindert eigentlich nur, dass sich ein Nachbar im Nachhinein noch gegen Maßnahmen beschweren kann, die ihn in seinen Abwehrrechten beschränken, also z. B. gegen eine zu lange Grenzbebauung oder eine Unterschreitung von Abstandflächen, wenn sonst nichts dagegen spricht.

: Bei der Baulast wird die Nutzbarkeit des Grundstücks ganz konkret eingeschränkt.

: Wenn die Behörde mit der Nachbarzustimmung zufrieden ist, ist zu vermuten, dass sie beabsichtigt eine Befreiung z. B. von der Einhaltung der Baugrenzen, Einhaltung der Abstandflächen o. ä. zu erteilen. Bei der Baulast wird nicht befreit, sondern der erforderliche Nachweis anderweitig öffentlich rechtlich gesichert. Ein Umwandlung einer Nachbarzustimmung in eine Baulast alleine durch die Behörde und ohne gesonderte Erklärung des Eigentümers des belasteten Grundstücks (Unterschrift auf den Baulastplänen) ist meines Wissens (in NRW) nicht möglich. Zu Baulasten kann man sich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde informieren, da die die Baulastverzeichnisse verwalten.





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