Grenzbebauung und Geländeauffüllung


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Abgeschickt von Daniela am 02 November, 2007 um 10:34:16


Hallo,
unser Nachbar will an der Grundstücksgrenze eine Garage errichten (9 m x 4 m). Dies ist hier im Land Brandenburg zulässig.

Aber: Er hat sein Grundstück aufgefüllt, so dass dies komplett 50 cm höher liegt als unseres. Die Bodenplatte der Garage liegt nun 50 cm über unser Grundstück. Ist dies zulässig? Oder ist er verpflichtet, seine Bodenplatte tiefer zu legen - auf Niveau unseres Grundstückes? Die Garage darf nicht höher als 3 m gebaut werden. Ab wo wird denn gemessen? Wenn er jetzt die Garage 3 m hoch baut, ist sie ja von unserer Grundstücksgrenze aus insgesamt 3,50 m hoch. Vielen Dank für euere Antworten! Gruß Daniela





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