Dachüberstand Altbau auf Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Uwe am 02 November, 2007 um 18:11:49

Hallo miteinander,

Vor einigen Jahren habe ich ein 1850 erbautes Fachwerkhaus gekauft, das rückwärtig genau auf der Grundstücksgrenze steht - dahinter in geringem Abstand (zwischen 1 bis 2 Meter) Gebäude des Nachbarn.

Letztes Jahr gab ich dem Nachbarn meine Zustimmung, nach dem notwenigen Abriß des 3-geschossigen Fachwerkhauses an gleicher Stelle einen 2-geschossigen Neubau zu errichten, angesagt war u.a. "mehr Licht", auch durch eine glatte, weiße Rückwand seinerseits.

Nun gibt es ein wenig Ärger - der Neubau ist 20 cm näher an mein Haus gerückt und durch die tw. überlappenden Dächer ist es eher dunkler geworden. Hinzu kommen weitere "Abweichungen" (z.B. Einbau von Fenstern, die in der mir vorgelegten Zeichnung fehlten, zusaätzlich wurde ein weiteres Fenster in eine bislang fensterlose Außenwand gebrochen und schließlich auch noch der Zwischenraum zwischen den Gebäuden mit einem Bitumplattendach vollständig geschlossen, so daß dieses Dach nun unmittelbar unter meinem Fensterbrett verläuft).

Ich habe diese Punkte schriftlich bemängelt und den Nachbarn aufgefordert, dieses Bitumendach (in 2.50 Höhe) zumindest vor meinem Fenster zu entfernen, damit mir weder bei geöffneten Fenster Tiere ins Haus laufen und mir auch nicht die Fenster durch Spritzregen verschmutzt werden.

Er hat das trotz freundlicher Bitte und Einräumung von Zeit abgelehnt mit der Begründung, dann müsse ich auch meinen Dachüberhang auf sein Grundstück beseitigen.

Wie gesagt, mein Haus wurde 1850 gebaut und der Dachüberstand ist noch original.

Muß ich nun tatsächlich diesen "Katzen- und Mardereinstieg" an meinem Fenster dulden?

Fröhliches Wochenende

Uwe

P.S. Wegen des verringerten Abstandes zwischen unseren Häusern habe ich bereits das Bauamt angeschrieben, da nach der Version des Nachbarn dieses ihm sogar genehmigt hätte, mit seinem Neubau abstandslos an mein Gebäude zu bauen ...




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