Re: nachträgliche Genehmigungen, Fristen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 November, 2007 um 19:42:37

Antwort auf: nachträgliche Genehmigungen, Fristen von Daniel am 03 November, 2007 um 14:34:15:

: Hallo,

: gibt es Fristen, für nachträgliche Genehmigungen?
: Gilt das Bauvorhaben als geduldet, nach einer gewissen Zeit, wenn die Baubehörde nicht reagiert?

: MfG Daniel

Fristen für wen? Nur weil die Behörde nicht reagiert, ist das nicht automatisch eine Duldung. Eine Duldung müsste förmlich ausgesprochen werden und wäre dann befristet.

Schwarzbau bleibt Schwarzbau bis er nachträglich genehmigt wird, solange er überhaupt genehmigungsfähig ist.




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