Wer trägt die Kosten der Hauseinmessung?


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Abgeschickt von Uta Onnen am 04 November, 2007 um 22:57:42

Ich bin dabei mit ein Reihenendhaus zu kaufen (Neubau). Der Verkäufer hat mir versichert, dass außer den Notarkosten und der Grunderwerbskosten keine Kosten mehr auf mich zukommen. Nun steht im Kaufvertrag, dass die Kosten der Hauseinmessung der Kaufer, also ich, tragen soll. Ist das rechtens? Der Verkäufer sage mir auf meiner Nachfrage, dass das Katasteramt die Einmessung auch erst nach 3 Jahren vornehmen kann und er darum die Kosten nicht übernehmen kann!! Wer weiß Antwort?



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