Re: Nicht erfüllte vereinbarte Leistung


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Abgeschickt von K.D. am 05 November, 2007 um 07:24:39

Antwort auf: Nicht erfüllte vereinbarte Leistung von Nina am 29 Oktober, 2007 um 11:33:43:

: Hallo Zusammen!

: Ich will es noch mal versuchen.
: Gesetz den Fall, dass es sich
: - um eine vertraglich vereinbarte, aber nicht erbrachte Leisung geht und die Baufirma bei der Abnahme darauf hingewiesen wurde;
: - die Baufirma die Leistung nicht erbringen wollte aufgrund von evtl. auftretenden Folgeschäden.
: - der Bauherr seinerseits einen Preisnachlass möchte
: und bei der Restzahlung einen Teil des Geldes einbehält
: - die Baufirma danach auf eine nachträgliche Besserung besteht.

: Wie sollte der Bauherr handeln?

:
: Danke. Nina


Antwort: Wenn ich das richtig verstanden habe, hat doch die Firma die Nachbesserung schon einmal abgelehnt ("die Baufirma die Leistung nicht erbringen wollte aufgrund von evtl. auftretenden Folgeschäden"), könnten Sie auf dem Preisnachlass bestehen.

Das setzt aber voraus, das Sie für den Fall eines Rechtsstreites wirklich alles möglichst schriftlich nachweisen können. Also Mängelprotokoll, Ablehnung der Nachbesserung nach Fristsetzung durch die Firma und so weiter...

§§ 633 BGB folgende ......





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