Baumängel in bereits bezogener Eigentumswohnung nach Kernsanierung


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Abgeschickt von Simon am 05 November, 2007 um 09:50:15

Hallo an alle und schon einmal vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Also eine kurze Beschreibung:

Wir haben uns im August eine Eigentumswohnung (Kernsaniertes Haus aus 1900)gekauft. Durch den Umstand das wir ca 600km won der Wohnung entfernt gewohnt haben hat die Bauaufsicht von unserer Seite aus nicht einfacher gemacht. Eine Abnahme der Wohnung hat noch nicht stattgefunden, da der Bauherr dies scheinbar nicht für wichtig erachtet bzw sich die Zeit dafür nicht nimmt. Fakt ist das eine vorläufige Abnahme vor Einzug von unserer Seite durchgeführt wurde und wir den Bauherrn schriftlich über erkannte Mängel benachrichtigt haben. Btw ist das Geld auch schon fast komplett bezahlt (1500€ offen).

Nun zu unserem primären Problem:

Sowohl in Badezimmer als auch in unserem Gäste-WC ist die Verfliesung und die Verfugung so mies gemacht, dass sich bisher jeder Handwerker aus dem Freundeskreis die Arme über den Kopf zusammengeschlagen haben:

- Fliesen auf Fussboden nicht annähernd im Lot.
- Die gesamten Fugen ca 1-2 cm breit und total uneben verarbeitet (Das hätte sogar ich als Handwerksdau besser hinbekommen).
- Duschwanne nicht Waagerecht eingesetzt (1cm auf 1m)
- Badewanne nicht verklebt, dadurch spiel der Badewanne bei Belastung und dadurch Risse in Fugen und Fliesenfugen.
- Badewanne wurde ohne Versorgungszugang verbaut, dadurch dürfte ich bei einem vrstopften Abfluss die gesamte Dusch- und Badewanne mitsamt Fliesen herausreissen also das halbe Badezimmer.

Das waren jetzt nur die wirklich bösen Dinge, die Kleinigkeiten will ich hier garnicht erst anfangen auszuführen. Dadurch wäre für mich das Fazit, und das haben mir bereits 2 Handwerker bestätigt, das man um das Badezimmer in einen vernünftigen Zustand zu bekommen alles neu machen müsste....

Wir haben vor 2 Wochen eine Baumängelrüge an den Bauherrn gesendet mit der Aufforderung die Schäden bis zum 25. November zu beseitigen, was jedoch bei der Anzahl der Mängel illusorisch ist. Wie sollten wir in dem beschriebenen Fall am Besten vorgehen, was würdet ihr uns raten?

Vielen Dank und Gruß
SCE





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