Grenzabstand Geräteschuppen


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Abgeschickt von Karl Pela am 01 Juni, 2004 um 23:26:45

Hallo Zusammen!

Vielleicht kann mir jemand sagen, wie groß in Baden-Württemberg der Grenzabstand sein muss, den ich einhalten muss, wenn ich einen Geräteschuppen (Baumarktgartenhaus) aufstellen will (die Schuppen-Seite zum Nachbarn ist ca. 3 breit und 2,5 m hoch). Unser Grundstück ist nachträglich um ca. 1,30 m erhöht worden. Das Haus des Nachbarn verläuft entlang der Grenze und hat zu unserem Grundstück einen Grenzabstand von 2,5 m. Direkt gegenüber von unserem geplanten Schuppenstandort hat das Nachbarhaus ein Fenster. Unser Grundstück hat keine Baugrenzen /-linien, die eingehalten werden müssten.

Kann ich meinen Schuppen direkt auf die Grenze setzen?
Vom Grundstück unseres Nachbarn aus gemessen wäre der höchste Punkt (Suppengiebel) ca. 3,8 m hoch.

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Freundliche Grüße
Karl Pela


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