Re: Bauverzögerung durch Bauträger, wer trägt Kosten?


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Abgeschickt von Sachverständigenbüro Heßberger GmbH am 06 November, 2007 um 12:05:40

Antwort auf: Bauverzögerung durch Bauträger, wer trägt Kosten? von JAG am 06 November, 2007 um 08:15:12:

Grundsätzlich kommt es auf den Vertrag an ob hier eine verbindliche Fertigstellung vereinbart wurde oder wieder einmal eine sehr flexibel auszulegende, wie z.B. sechs Monate nach Baubeginn.
Grundsätzlich muss sich jede Partei an den geschlossenen Vertrag halten und was darin vereinbart wurde. Leider werden die meisten Verträge mit Bauträgern einseitig, zu Gunsten des Bauträgers, formuliert.
Wenn in Ihrem Vertrag steht, dass z.B. der Einzug bis spätestens 31.12.2007 zugesichert wird, so könnte man den Bauträger für jeden weiteren Tag zu Schadenersatz verpflichten. Sollte diese Formulierung oder eine ähnliche nicht zu finden sein, so müsste man dem Bauträger, nach meinem Kenntnisstand, nachweisen, dass die Verzögerung durch ihn schuldhaft verursacht wurde.
Bei weiteren Fragen zum Bauwerk können Sie sich gerne an uns wenden.
info@sv-hessberger.de

: Wir haben seit Ende September die Baugenhemigung.
: Der Bauträger hat erst lt. Aussage des Bauleiters Mitte Oktober die Frist für die Rückmeldung des Rohbauers terminiert. Dann wurde uns gesagt, wir fangen in 2 Wochen an mit dem Rohbau. Jetzt sind 3 Wochen vergangen nach einem Gespräch mit der Geschäftsleitung, hat der Rohbauer ein falsches Angebot abgegeben und der Bauträger wartet nun auf ein korrigiertes Angebot des Rohbauers. Und er hat immer noch kein definitiven Starttermin.
: Wir zahlen Bereitstellungszinsen und ziehen ja dann auch durch seine Verzögerung später in das Haus. Evt. kann man diesen Winter gar nicht mehr anfangen.

: Kann man den Bauträger dafür haftbar machen?





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