Zuschlag für nicht unterkellerte Grenzbebauung


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Abgeschickt von Stefan Günther am 01 Juni, 2004 um 23:28:29

Wir beabsichtigen die Errichtung einer Doppelhaushälfte. Unsere Hälfte soll nicht unterkellert werden, der Nachbar möchte einen Keller bauen. Der Architekt, der voraussichtlich für unsere Hälfte einen Auftrag erhalten wird, weist in seiner Kostenschätzung einen Zuschlag für nicht unterkellerte Grenzbebauung in Höhe von 6.000 € aus. Ist dieser Zuschlag rechtlich einwandfrei? Ich denke, wenn der Nachbar einen Keller errichten möchte, hat er auch die dafür entstehenden Kosten alleine zu tragen. Oder liege ich hier falsch? Über eine Antwort würde ich mich freuen.


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