Abgeschickt von Erich Bauer am 07 November, 2007 um 23:08:30
Antwort auf: Nutzungsänderung Garage in Abstellraum von Dirk Baumeister am 07 November, 2007 um 14:45:31:
Wenn ein Abstellraum i.S.d. § 6 (11) der Bauordnung beantragt ist, hat die Behörde über diese beantragte Nutzung zu entscheiden. Sie darf nichts anderes unterstellen.