Re: Nutzungsänderung Garage in Abstellraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 November, 2007 um 19:57:23

Antwort auf: Nutzungsänderung Garage in Abstellraum von Dirk Baumeister am 07 November, 2007 um 14:45:31:

: Eine Grenzgarage soll in einen Abstellraum umgenutzt werden. Die Garage hat im Laufe ihres Bestandes irgendwann mal Fenster an ihrer Rückseite erhalten, die nicht gesondert genehmigt wurden. Diese Fenster sind mit undurchsichtigem Glas ausgebildet, sodass ein Ausblick nicht möglich ist, aber diffuses Licht in den Raum eindringen kann. Weiterhin soll durch das Einziehen einer Wand ein Vorbereich von 1,50 m Tiefe geschaffen werden, der über eine Tür zu dem zukünftigen Abstellraum verbunden ist. Ebenfalls ist eine T30-Verbindung zwischen Hauptgebäude und Abstellraum vorgesehen. Die zulässigen Grenzlängen nach §6 (11) BauO NRW werden nicht überschritten.

: Die Stadt möchte den Antrag auf Nutzungsänderung nun ablehnen, nachdem sie das beantragte Anzeigeverfahren in ein Genehmigungsverfahren überführt hat. Es wird (bisher nur mündlich) die Behauptung aufgestellt, dass die allgemeine Gefahr besteht den Raum/die Räume als Aufenthaltsräume nutzen zu könne. Wegen der möglichen Vorbildwirkung und der Umwandelbarkeit in einen Aufenthaltsraum wäre eine Genehmigung nicht möglich. Besteht die Gefahr nicht bei jedem Abstellraum oder Garage an der Grenze?

: ... Sachverhalt zur Diskussion!

... im Rahmen einer Anhörung wird ausgeführt, dass die Umnutzung des notwendigen Stellplatzes nicht genehmigungsfähig wäre. Der in der Garage entfallende Stellplatz wurde bereits als offener Stellplatz vor der Garage nachgewiesen. Von der Gefahr den Raum als Aufenthaltsraum zu nutzen ist keine Rede.



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