Re: Insolvenz und Gewährleistungsansprüche


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Abgeschickt von Holger Heßberger am 09 November, 2007 um 14:12:03:

Antwort auf: Insolvenz und Gewährleistungsansprüche von Heinz Rügge am 07 November, 2007 um 16:31:03:

: Das Bauunternehmen besteht aus 2 Firmen:
: XX-Bau GMBH (zuständig für Rohbau)
: XX-Baumanagement(Vertrieb und Vertragspartner)

: XX-Baumangement ist Vertragspartner und insolvent.
: XX-Bau-Gmbh ist liqiude und existiert weiter.
: Wegen Nässe im Keller Gewährleistungsforderungen an die XX-Bau-Gmbh. Die XX-Bau-Gmbh hat für den Rohbau alle Kosten erstattet bekommen.

: Können Gewährleistungsansprüche an die Bau-GmbH nach einer Insolvenz geltend gemacht werden, ohne entsprechenden Hinweis in Vertragstext, dass bei Insolvenz die XX-Baumangement ihre Ansprüche an den Bauherrn abtritt?

Hallo,
wenn die XX-Bau GmbH ihre Rechnung im vollen Umfang bezahlt bekommen hat, so müssten die Gewährleistungsansprüche auf den Bauherren übergehen. Sobald jedoch Zahlungen ausstehen, wir die XX-Bau GmbH die Gewährleistung unter Berufung auf die offene Forderung ablehnen.
Ab besten kann hier jedoch ein Rechtsanwalt helfen. Im Rahmen eines relativ kostengünstigen Erstberatungsgespräches können sicherlich wichtige Informationen gewonnen werden. Bitte aber an einen versierten Rechtsanwalt wenden.
Auch der Insolvenzverwalter der XX-Baumanagement kann eventuell weiterhelfen.
Bei weiteren Fragen (keine Rechtsberatung) www.sv-hessberger.de.

Grüße

Holger Heßberger




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