Schimmel im Haus. Wer haftet für die Beseitigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Gerrit Schüen am 11 November, 2007 um 18:01:51

Guten Tag zusammen!
Wir haben folgendes Problem: wir sind im Februar diesen Jahres in unsere Doppelhaushälfte gezogen. Nun sind ca. 8 Mon. vergangen und wir haben massiven Schimmelbefall festgestellt. Und zwar hinter nahezu jedem Möbelstück, das wir dicht an die Wand gestellt haben. Und das im ganzen Haus. Ursache ist klar (Neubaufeuchte, keine Luftzirkulation...), unser Problem ist, wer dafür verantwortlich ist. Grundsätzlich wir, da wir die Möbel und Bilder (!) direkt an die Wand gestellt/gehängt haben. Der Bauträger ist sich keiner Schuld bewusst und hat den Mangel bereits schriftlich abgelehnt mit dem Hinweis auf ein Prospekt, der uns bei der Hausübergabe ausgehändigt wurde. "Richtig Lüften" oder so ähnlich, wo auch darauf hingewiesen wurde, Möbel nicht an die Wand zu stellen. OK. Nun stellt sich für mich die Frage, ob es nicht auch so etwas wie eine Fürsorgepflicht des Bauträgers gibt, indem der Bauleiter spätestens bei der Übergabe (wo alle Möbel und Küche schon aufgestellt waren!) massiv darauf hinweist, dass die Möbel und Küche so nicht hätten aufgestellt werden dürfen (und das meinetwegen auch im Übergabeprotokoll bemerkt). Ich weiß, uns trifft eine Mitschuld, mir geht es aber u.a. auch um die Beweispflicht. Der Bauträger sagt ganz klar, wir sind in der Pflicht, ihm nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vorlag, sprich zu feuchte Wände vorhanden waren. 1.: stimmt das? und 2.: wie sollen wir das machen? Oder wie sollten wir bei zukünftigen Mängeln ihm nachweisen, dass z.B. der "tropfende Wasserhahn" zum Zeitpunkt der Übergabe nicht schon defekt war. Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen.

Ein zweites habe ich noch: wir haben ein Haus mit weißer Wanne (WU-Keller) gebaut, auf den der Bauträger gedrängt hat aufgrund des Bodengutachtens (drückendes Wasser). OK, auch das haben wir gemacht (€ 20.000.- Mehrkosten), weil wir ja wenig Sachverstand haben. Nun ist es so, dass wir im Zuge des Schimmels eine Gutachterin hier hatten, die u.a. auch den Restfeuchtegehalt der Wände gemessen hat. Im EG und OG ist er bei 50 - 70 Digits (ihrer Meinung nach ok für das Alter des Hauses - 8Mon.), nur im Keller sind die Außenwände bei 120 - 130 Digits gemessen worden, was ihrer Definition nach "nass" bedeutet uund nicht vertretbar ist. Ursache ist auch klar (weiße Wanne - außen dicht, das Wasser kann nur nach innen diffundieren) Hier stellt sich für mich wieder die Frage: ist das vertretbar, ein Haus mit Keller in diesem Zustand zu übergeben - nass wie es war? Das alles jetzt abzubügeln mit dem HInweis auf die Baubeschreibung des Kellers: "der WU-Keller darf nicht zu Wohnzwecken genutz werden und es dürfen keine feuchtempfindlichen Waren darin gelagert werden" Für mich ist der Keller nicht nutzbar in dieser Definition.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]