Bescheid zur Nutzungseinstellung trotz erteilter Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Felix Huber am 04 Maerz, 2005 um 19:47:05

Hallo liebe Forumsteilnehmer,


wie wäre ein solcher Fall zu beurteilen.

Ein 1qm großes Grundstück bei Regensburg (Bayern) soll gewerblich durch Errichtung einer Sportanlage genutzt werden.

Die Baugenehmigung wird im Rahmen eines sog. "beschleunigten Baugenehmigungsverfahrens" auch erteilt. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Grundstücksnutzung auch der gemeindlichen Bauleitplanung entspricht.

Allerdings wird nachher durch die Bauaufsichtsbehörde verfügt, dass die Nutzung einzustellen ist, da "öffentliches Interesse" und der "Schutz der Sportler" und "die störende Außenwirkung", der auch durch eine Einfriedung nicht abzuhelfen ist, diese Maßnahme erfordere.

Das kann doch wohl nicht sein! Schließlich sind auf das Grundstück erhebliche Investitionen geflossen und die Nutzung des Grundstücks entsprach ja derjenigen Nutzung, die genehmigt worden ist.

Herzlichen Dank für die Bemühungen

Gruß Felix





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]