Bebaungsplanänderung zum Nachteil der Nachbarn


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Abgeschickt von Wolfgang am 14 November, 2007 um 09:21:40

Eine Gemeinde hatte von 20 Jahren einen Bebauungsplan erstellt, in dem freistehende Einfamilienhäuser in 1 ½ -stöckiger Bebauung vorgesehen wurden. Nachdem die meisten Grundstücke zwischenzeitlich bebaut wurden, verblieb ein mit einem zweistöckigen Wohnhaus und einem Ökonomiegebäude bebautes Großgrundstück als Baulücke, deren Freifläche ebenfalls mit 1 ½-stöckigen EFH vorgesehen war.
Auf diesem Grundstück sollen nun nach Abriss dieser Altbebauung mehrere Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser errichtet werden, die eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich machen. Obwohl die neuen Häuser nicht an den gleichen Stellen wie die Altbebauung geplant sind, wurde der Bauvoranfrage bereits Zustimmung signalisiert.
Für die zwischenzeitlich bebauten Grundstücke rings um diese Anlage in 1 ½ -stöckiger Ausführung würden Mehrfamilienhäuser aber eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität bedeuten und zudem haben diese Familien seinerzeit im Vertrauen auf den damaligen Bebauungsplan ihre Grundstücke gekauft.
Frage: Darf man nachtäglich einen Bebauungsplan in so erheblichem Umfang ohne Zustimmung der Nachbarschaft ändern, und welche rechtlichen Möglichkeiten haben diese Nachbarn, ggf. ihre Forderung nach Erhalt der alten Planung durchzusetzen?




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