Errichtung eines Gartenhauses


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Abgeschickt von Bubsi am 14 November, 2007 um 13:37:43

Hallo,
folgender Fall:

- Antrag auf Errichtung eines Gartenhauses auf Grundstück
- 6 Wochen später einen Bescheid erhalten mit
"Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der für eine Bebauung vorgesehene Fläche"
- Eine Woche nach erhalt des Bescheides begonnen die Bodenplatte zu errichten. (ohne Fundament --> Pflastersteine mit Rabattsteine Einfassung)
- Bei Errichten der Bodenplatte von meinem Nachbar in scharfem Ton darauf hingewiesen worden dass er einen Abstand von 2,5 m fordert. (zur Info ich liege bei 1.5 m Abstand)
- NAch RS mit Gemeinderat --> Forderung des Nachbarn unzulässig, da Genehmigungsfreies Verfahren und die Wandhöhe der Gartenhütte nicht höher als 3m und Wandfläche nicht mehr wie 25 qm, sowie nicht mehr als 40 m³ Raum.
- 2 Wochen nach Beginn der Errichtung der Bodenplatte (dies ist bereits fertig) telefonische Info erhalten vom Leiter des Baurechtamts --> 2,5 m sind einzuhalten aufgrund des im Lageplan eingezeichneten Bebaungsplans (Grünfläche da wo die Hütte steht). Wenn ich das nicht mache, dann wird der Bescheid storniert --> eine Neuer BEscheid ausgestellt und ich darf dann garnichts aufbauen.
??? Ist mir nicht bekannt bzw. finde ich nicht in der LBO von BaWü.

Was ist fakt? Darf die Gemeinde solch ein Vorgehen pflegen? Kosten für bereits getätigte Arbeiten im Falle einer Tatsächlichen Festlegung von 2,5 m Abstandsfläche?
DEfinitiv will ich den Abstand aber nicht einhalten, da sonst die Hütte in der Mitte auf meinem Grundstück steht.
Bitte um Hilfe / Aufklärung.
Bundesland: Baden-Württemberg





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