Abgeschickt von Thomas am 14 November, 2007 um 16:16:15
In einem Neubaugebiet werden voll erschlossene Grundstücke angeboten. Grundversorgung ist bis zu den Grundstückgrenzen gelegt. Eine Schotterstrasse ist vorhanden. Ca 20% der Grundstücke sind bebaut. Zur vollen Erschließung gehört auch die öffentliche Erschließung (Straßen, Grünflächen, Randbebauung usw.).
Bis wann muss diese Erschließung (Straßen, Grünflächen usw.) fertiggestellt sein? Gibt es einen zeitlichen Rahmen oder prozentuale Mindestbebauung zu dem(r) z.b. eine Straße oder Günflächen fertig sein müssen?
Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Thomas